Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reparatur, Upgrade und Spezialanfertigung von Akkus bei Akku-rat, Männedorf.
1. Geltung
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge an Akku-rat, Inhaber Fabio Bernasconi, Männedorf. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten sind, zum Beispiel in der Offerte oder per E-Mail.
2. Diagnose und Offerte
Jeder Auftrag beginnt mit einer Diagnose. Die Diagnosepauschale beträgt CHF 50.– pro Akku. Wird danach ein Auftrag erteilt, wird die Pauschale angerechnet.
Nach der Diagnose erhalten Sie eine Offerte. Arbeiten werden erst nach Ihrer Zusage ausgeführt. Zeigt sich während der Arbeit ein Mehraufwand, melden wir uns vorher bei Ihnen.
3. Abgabe und Versand
Akkus können nach Absprache in Männedorf abgegeben und abgeholt werden. Versand und Rücksendung erfolgen auf Risiko des Kunden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist. Lithium-Akkus müssen gemäss den geltenden Versandvorschriften verpackt und verschickt werden.
Bitte informieren Sie uns vor der Abgabe, wenn ein Akku aufgebläht, beschädigt, nass oder heiss geworden ist.
4. Garantie
Auf die von uns ausgeführte Arbeit gewähren wir 12 Monate Garantie ab Übergabe. Innerhalb dieser Zeit beheben wir Mängel, die auf unsere Arbeit zurückgehen, kostenlos.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch:
- Tiefentladung
- Wasser oder Feuchtigkeit
- grobe Fahrlässigkeit oder unsachgemässen Gebrauch
- mechanische Beschädigung an Gehäuse, Zellen, Anschlüssen oder Kabeln
- Unfall, Sturz oder äussere Einwirkung
- Eingriffe durch Dritte
5. Haftung
Wir haften für Schäden, die wir vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6. Zahlung
Bezahlt wird bei Abholung bar oder per TWINT, oder per QR-Rechnung zahlbar innert 30 Tagen.
7. Abholung
Wir melden uns, sobald Ihr Akku bereit ist. Wird es nicht innert 3 Monaten nach dieser Mitteilung abgeholt, wird es fachgerecht entsorgt.
8. Alte Zellen und Teile
Ausgebaute Zellen und Teile geben wir auf Wunsch zurück. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsorgen wir sie kostenlos und fachgerecht.
9. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Männedorf, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
